Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich
- Vertragsschluss
- Widerrufsrecht
- Überlassung der Mietsache
- Miete und Zahlungsbedingungen
- Stornierung und Vertragsrücktritt
- Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
- Obliegenheiten des Mieters
- Änderungen an der Mietsache
- Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
- Haftung
- Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
- Rückgabe der Mietsache
- Verlust oder Beschädigung der Mietsache
- Anwendbares Recht
- Gerichtsstand
- Alternative Streitbeilegung
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB) von HappyPhotoBooth Gunther Pietzsch (nachfolgend „Vermieter“), gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des Vermieters dargestellten Mietsachen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Vertragsschluss
2.1 Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Mietsachen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.
2.2 Der Mieter kann das Angebot über das in die Website des Vermieters integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Mieter, nachdem er die ausgewählten Mietsachen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Mietsachen ab. Ferner kann der Mieter das Angebot auch telefonisch, per Fax, per E-Mail oder postalisch gegenüber dem Verkäufer abgeben.
2.3 Der Vermieter kann das Angebot des Mieters innerhalb von fünf Tagen annehmen,
– indem er dem Mieter eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Mieter maßgeblich ist, oder
– indem er dem Mieter die Mietsache überlässt, wobei insoweit der Zugang der Mietsache beim Kunden maßgeblich ist, oder
– indem er den Mieter nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Vermieter das Angebot des Mieters innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Mieter nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.4 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Mieter zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Vermieters wird der Vertragstext vom Vermieter gespeichert und dem Mieter nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Mieter nach Absendung seiner Bestellung jedoch nicht mehr über die Internetseite des Vermieters abgerufen werden.
2.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Vermieters kann der Mieter mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Mieter im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.
2.7 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
3) Widerrufsrecht
3.1 Ein Widerrufsrecht, sofern gesetzlich vorgeschrieben, steht grundsätzlich nur Verbrauchern zu.
3.2. Nach § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht für Verträge im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn im Vertrag ein bestimmter Termin oder abgrenzbarer Zeitraum für die Leistungserbringung vereinbart wurde.
3.3 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen des Vermieters.
4) Überlassung der Mietsache
4.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt grundsätzlich auf dem Versandweg an die vom Mieter angegebene Lieferanschrift. Dabei ist die im Bestellprozess des Vermieters angegebene Lieferanschrift maßgeblich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Eine Korrektur oder Änderung der Lieferanschrift kann der Mieter nach Abschluss der Bestellung bis spätestens 14 Tage vor dem gebuchten Veranstaltungstermin durch schriftliche Mitteilung per E-Mail vornehmen.
4.2 Der Vermieter übergibt die Mietsache rechtzeitig, spätestens jedoch 2 Werktage vor Beginn der Mietdauer, an den Versanddienstleister. Die Zustellung erfolgt in der Regel mindestens 1 Werktag vor dem Veranstaltungstag. Die Versandinformation/Sendungsnummer wird dem Mieter per E-Mail mitgeteilt.
Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Sendung an der vereinbarten Lieferanschrift angenommen wird. Wenn es seitens des Versandunternehmens einen erfolglosen Zustellversuch gegeben hat und/oder die Sendung nicht rechtzeitig vom Paketshop abgeholt wurde, oder wenn die Sendung nicht rechtzeitig zugestellt wurde, da der Mieter während des Versandprozesses Änderungen vorgenommen hat (insbesondere abweichender Liefertag, abweichende Lieferadresse) gilt in diesem Fall die Leistung als vollständig erbracht und der Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet.
4.3 Sendet das Transportunternehmen die versandte Mietsache an den Vermieter zurück, da eine Zustellung beim Mieter nicht möglich war, trägt der Mieter die Kosten für den erfolglosen Versand und den Rückversand. Dies gilt nicht, wenn der Mieter sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Vermieter ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
4.4 Selbstabholung ist nach Vereinbarung möglich.
5) Miete und Zahlungsbedingungen
5.1 Die auf der Website des Vermieters angegebenen Preise sind Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden auf der Website des Vermieters gesondert angegeben.
5.2 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung.
5.3 Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der Mietsache sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Mietsache, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind.
5.4 Die Miete wird wie folgt abgerechnet:
– Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für die Zahlung der Miete kann der Mieter zwischen unterschiedlichen Zahlungsarten wählen, die auf der Website des Vermieters angegeben werden. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sind zusammen mit der Miete zu entrichten.
6) Stornierung und Vertragsrücktritt
6.1 Der Mieter kann vom Vertrag unter Einhaltung folgender Fristen und Stornierungskosten zurücktreten:
– bis 60 Tage vor dem Buchungsdatum: Stornokosten 25% des Basismietpreises
– bis 14 Tage vor dem Buchungsdatum: Stornokosten 75% des Basismietpreises
– danach werden 100% des Basismietpreises berechnet.
6.2 Die Erklärung des Vertragsrücktritts hat schriftlich (per Brief, Telefax oder E-Mail) an den Vermieter zu erfolgen. Maßgeblich für die Fristeinhaltung ist der Tag des Zugangs bei dem Vermieter.
6.3 Dem Mieter steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen.
6.5 Alternativ zur Stornierung bieten wir dem Mieter die kostenfreie Verschiebung seiner Buchung auf einen neuen Termin. Diese Möglichkeit besteht nur, solange der neue Termin innerhalb von 12 Monaten ab dem ursprünglichen Datum stattfindet und solange die Mietsache noch nicht versendet wurde und am neuen Termin ausreichend Fotoboxen verfügbar sind. Wird eine bereits verschobene Buchung storniert, erstatten wir bis 14 Tage vor dem gebuchten Termin 10% des Mietpreises zurück, danach ist eine Erstattung nicht mehr möglich.
7) Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
7.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter. Die Mietsache darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.
7.2 Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.
8) Obliegenheiten des Mieters
Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
9) Änderungen an der Mietsache
9.1 Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Mieter aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Vermieter zu ersetzen.
9.2 Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Mieter bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung der Mietsache mit anderen Gegenständen. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Mieter auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her.
10) Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
10.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der hierzu erforderliche Zugang zu der Mietsache zu gewähren.
10.2 Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
10.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.
10.4 Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben ist.
10.5 Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
11) Haftung
11.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Fehlern, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
11.2 Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
11.2.1 Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
– bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit,
– aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
– aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2.2 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
11.2.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
11.2.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
11.3 Die Haftungsverpflichtung seitens des Vermieters im Falle unvollständiger Leistung (Fehlfunktion, Datenverlust, etc.) beschränkt sich maximal auf den vereinbarten Mietpreis. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
12) Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
12.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Mieter auf der Website des Vermieters mitgeteilt.
12.2 Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Mieter.
12.3 Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
13) Rückgabe der Mietsache
13.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand vollständig zurückzugeben.
13.2 Ist der Mieter nach dem Vertrag zur Rücksendung der Mietsache verpflichtet, so muss die Übergabe an den vom Vermieter benannten Versanddienstleister zum Zweck des Rückversands am ersten Werktag nach dem Ende der Mietdauer erfolgen. Samstage zählen hierbei als Werktage.
Das Rücksendeetikett liegt der Sendung bei und muss vom Mieter zur Rücksendung verwendet werden. Wird das zur Verfügung gestellte Rücksendeetikett nicht verwendet oder bei Fehlen nicht angefordert, so trägt der Mieter die entstandenen Transportkosten selbst.
13.3 Ist der Mieter nach dem Vertrag zur Rückgabe der Mietsache verpflichtet, so muss die Rückgabe, sofern nichts anderes vereinbart wurde, am ersten Werktag nach dem Ende der Mietdauer am ursprünglichen Ausgabeort wieder abgegeben werden.
13.4 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter für jeden Tag der Überschreitung einen dem vereinbarten Mietzins entsprechenden Betrag zu bezahlen zuzüglich einer Verspätungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro pro Tag der Überschreitung. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.
14) Verlust oder Beschädigung der Mietsache
14.1 Der Mieter trägt die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln an der Mietsache bis zu einer Höhe von 150,00 Euro.
14.2. Folgende Schäden sind von dieser Regelung ausgenommen und müssen in vollem Umfang vom Mieter ersetzt werden:
– Schäden durch mutwillige Zerstörung oder durch Missachtung der Anleitung und Benutzungshinweise,
– Schäden durch zweckfremde Verwendung,
– Diebstahl oder Verlust der Fotobox, von Zubehörteilen oder anderen Mietgegenständen.
15) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
16) Gerichtsstand
Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
17) Alternative Streitbeilegung
17.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
17.2 Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit